Hinweis zur Chipkarte und Überweisungen
Zu jedem Quartalsbeginn benötigen wir für das Ausstellen von Rezepten, Überweisungen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und die Pflege der elektroni-
schen Patientenakte, Ihre Krankenversichertenkarte.
Wenn Sie sich bei einem Facharzt vorstellen möchten, bitten wir Sie, unbedingt einen Überweisungsschein abzuholen. Ihr Facharzt übermittelt uns nur dann
über die bei ihm durchgeführten Untersuchungen einen Befund, sodass wir weitere Behandlungsmaßnahmen gemeinsam mit Ihnen besprechen können.
Auch Anfragen von Krankenkassen, Versicherungen, Versorgungsämtern, sowie das Ausstellen von Reha -und Rentenanträgen können von uns nur dann zu
Ihrer Zufriedenheit durchgeführt werden, wenn uns alle Arztberichte vorliegen.
Bitte denken Sie also an Ihre Versichertenkarte und die Mitnahme einer Überweisung zum Facharzt!
Sie helfen uns damit, Sie optimal zu betreuen.
Ihr Praxis-Team